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Kauf von Immobilien in Polen - grundsätzliche Informationen

Grundsätzliches von Dr. Filip Hartwich, Kanzlei für polnisches Recht

Die meisten von uns werden auch heute noch sagen, dass sich der Grundstücks- oder Wohnungserwerb in Polen für Ausländer problematisch gestaltet. Man erinnert sich an Enteignungen, Erwerbsverbote, sinnlose Genehmigungen, kostspielige und langdauernde Genehmigungsverfahren, Erwerbsumwege über Gesellschaften, Strohmänner, Treuhandlösungen, unübersichtliche und unverständliche Rechtslage.  

Durchaus verständlich, dass noch heute viele Interessenten von einem Grundstücks- (bzw. Wohnungs-) erwerb in Polen absehen. Sehr zu Unrecht. Tatsächlich ist es nämlich so, dass schon vor über 2 Jahren alle Beschränkungen für Ausländer im nicht landwirtschaftlichen Bereich beseitigt wurden und die polnischen Immobilien gerade heute in den wirtschaftlich unruhigen Zeiten eine ideale Investitionsanlage in dem unverändert wirtschaftlich aufsteigenden Land bieten. Der zurzeit besonders günstig stehende €-Wechselkurs und die fallenden Immobilienpreise in Polen sprechen zusätzlich dafür, in dem Nachbarland Immobilien zu erwerben, um so die Krise mit einer sicheren Investition abzuwarten.

Tatsächlich war vor dem EU-Beitritt Polens der Erwerb von Immobilien zwar nicht unmöglich, jedoch sehr erschwert. Die Wirksamkeit des Erwerbs hing von dem Erhalt einer ministerialen Genehmigung ab. Um diese zu erhalten war die Erfüllung bestimmter, damals noch nicht näher gesetzlich geregelter, Voraussetzungen erforderlich. Da die Erfüllung dieser Voraussetzungen im „Normalfall“ durch einen deutschen Staatsangehörigen kaum, oder nur mit hohem Aufwand, möglich war, versuchte man in der Praxis das Genehmigungs- erfordernis umzugehen. Hierzu gab es eine Reihe von Lösungsvorschlägen, darunter etwa die Gesellschafts- oder Treuhandlösung, welche jedoch beide gewisse Risiken mit sich brachten.

Mit dem EU-Beitritt Polens wurden beim Immobilienerwerb für die Ausländer Übergangsfristen vorgesehen. Die praxisrelevantere Schranke fiel bereits vor 2 Jahren, denn bezüglich aller nicht landwirtschaftlichen Grundstücke wurden alle bisher bestehenden Beschränkungen im Jahr 2009 aufgehoben. Es steht nun allen EU-Bürgern und somit auch den deutschen Erwerbern frei, eine Immobilie, etwa eine Wohnung, ein Haus oder ein Baugrundstück, zu erwerben. Dabei ist es unbedeutend, wo sich die Immobilie befindet. Auch eine im Grenzgebiet, etwa an der Ostsee, gelegene Wohnung kann genehmigungsfrei erworben werden.

Beim Immobilienkauf gelten dann für die deutschen Erwerber dieselben Grundsätze wie für die polnischen: es wird lediglich ein Kaufvertrag vor einem Notar beurkundet. Lediglich im Hinblick auf die landwirtschaftlichen Grundstücke bestehen weiterhin Beschränkungen, welche erst im Jahr 2016 beseitigt werden. Aber auch in diesem Bereich sind Lösungen möglich, welche einen Erwerb schon heute möglich machen.

Um Ihnen bei Ihrer Entscheidung, eine Immobilie in Polen zu kaufen, beratend zur Seite zu stehen und für Sie die Abwicklung so sicher und angenehm wie möglich zu gestalten, arbeitet der IMMOFUX ® Maklerverbund mit der Kanzlei für polnisches Recht Dr. Hartwich zusammen.

Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen und auch für alle Aufgaben rund um das Thema "Immobilien in Polen" zur Verfügung.

 



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